Beitragsordnung Stand 2014

(Anlage zur Satzung des TC Diez)

Jährliche Mitgliedsbeiträge:

– Aktive Mitglieder ab 18 Jahre (Erwachsene): 174,- €

– Studenten/Azubis/ Schüler ab 18 Jahre: 107,-€

Bescheinigung erforderlich!

– Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre: 72,-€

– Passive Mitglieder: 30,-€

Mitgliedschaft zur Mannschaftsunterstützung: 80,- €

– Ehrenmitglieder: — €

Ermäßigungen:

Familienermäßigung:

Voraussetzungen sind mindestens ein erziehungsberechtigtes aktives Mitglied, mit mindestens 2 jugendlichen Mitgliedern.

– für den zweiten aktiven Jugendlichen: Ermäßigung von 20,- €

– für den 3. und weitere aktive Jugendliche: Ermäßigung von 36,-€

Studenten/Azubis /Schüler ab 18 Jahre:

Gilt für Studenten/Azubis/Schüler ab 18 Jahre, die bis zum 28.02. des laufenden Geschäftsjahres eine gültige Bescheinigung für das Geschäftsjahr beim Kassenwart, bzw.

Vorsitzenden, abgegeben haben. Mitglieder, die eine Bescheinigung vorlegen können, jedoch einen monatlichen Verdienst als Angestellter mit Arbeitsvertrag bzw. als

Selbständiger haben, unterliegen nicht dieser Ermäßigung.

Pensionäre oder Rentner erhalten ebenfalls keine Ermäßigung.

Aufnahmegebühr einmalig:   (enfällt bis auf Wiederruf )

– Aktive Mitglieder ab 18 Jahre (Erwachsene): 220,-€

– Studenten bis 28 Jahre/Azubi/Schüler ab 18 Jahre: 100,-€  ( Bescheinigung erforderlich)

– jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre 100.-€

Ersatzleistung für den nicht geleisteten Arbeitsdienst (siehe Satzung § 8 Pflichten des Mitglieds):

4) Jedes aktive Mitglied und alle jugendlichen Mitglieder, die im laufenden Geschäftsjahr das 14. Lebensjahr vollenden…

€ 11,- für jede nicht geleistete Arbeitsstunde.

Die Abbuchung erfolgt per Einzug im November des laufenden Geschäftsjahres.

 

Zahlungsbedingungen/ Abbuchungsbeträge:

Der Mitgliedsbeitrag ist in einer Summe jährlich zum 15. März fällig.

Beitrag für nicht geleistete Arbeitsstunden erfolgt jährlich zum 30. November

Sie werden ausschließlich per Einzugsermächtigung eingezogen.

Erfolgt die Beitrittserklärung nach dem 31.07. des laufenden Geschäftsjahres, so ermäßigt sich der erste Mitgliedsbeitrag auf die Hälfte.

Unberechtigte Rückbuchungen werden mit € 6,- pro Rückbuchung belastet!

Sonderregelungen: Der Vorstand kann in Einzelfällen Sonderregelungen beschließen.